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LSG Bayern, 12.09.2001 - L 15 SB 120/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Höhe des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG); Änderung des Grades der Schwerbehinderung auf Grund veränderter tatsächlicher Umstände nach Herzinfarkt; Wegfall der Heilungsbewährung nach Herzinfarkt ab 1996 wegen Verbesserung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 19.08.1997 - S 25 Vs 1769/96
- LSG Bayern, 12.09.2001 - L 15 SB 120/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 10/96
Heilungsbewährung nach einem Herzinfarkt
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2001 - L 15 SB 120/97
Der Grund für diese zeitlich begrenzte Höherbewertung war nicht die Gefahr eines weiteren Herzinfarktes bei unverändert fortbestehender Risikolage, sondern lag vielmehr darin, dass nach dem 1983 und danach erreichten Stand der medizinischen Wissenschaft die tatsächliche Funktionsbeeinträchtigung erst nach Ablauf längerer Zeit festgestellt werden konnte (vgl. hierzu BSG Urteil vom 13.08.1997, Az.: 9 RVs 10/96 in Breithaupt 1998, S.327, 328 m.w.N.).
- LSG Bayern, 28.05.2002 - L 15 SB 134/98 Der Grund für diese zeitlich begrenzte Höherbewertung war nicht etwa die damals bestehende höhere Funktionsbeeinträchtigung, sondern lag letztlich darin, dass nach dem 1983 und danach erreichten Stand der medizinischen Wissenschaft die tatsächliche Funktionsbeeinträchtigung erst nach Ablauf längerer Zeit festgestellt werden konnte (vgl. zum Problem des Herzinfarktes z.B. BSG-Urteil vom 13.08.1997, Az.: 9 RVs 10/96 in Breithaupt 1998, S.327, 328 mit weiteren Nachweisen) sowie Urteil des BayLSG vom 12.09.2001, Az.: L 15 SB 120/97).
- SG Augsburg, 12.06.1997 - S 11 Vs 890/95 Der Grund für diese zeitlich begrenzte Höherbewertung war nicht etwa die damals bestehende höhere Funktionsbeeinträchtigung, sondern lag letztlich darin, dass nach dem 1983 und danach erreichten Stand der medizinischen Wissenschaft die tatsächliche Funktionsbeeinträchtigung erst nach Ablauf längerer Zeit festgestellt werden konnte (vgl. zum Problem des Herzinfarktes z.B. BSG-Urteil vom 13.08.1997, Az.: 9 RVs 10/96 in Breithaupt 1998, S.327, 328 mit weiteren Nachweisen) sowie Urteil des BayLSG vom 12.09.2001, Az.: L 15 SB 120/97).